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Allgäu
Ortsschild Leutkirch im Allgäu mit "Kunstleitpfosten"

Stadtnachricht

Hausnummern deutlich sichtbar anbringen


Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, der das Haus zugeordnet ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummern sind zu erneuern.

Die Polizeiverordnung schreibt vor, dass die Hausnummern in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden müssen. Befindet sich der Eingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der Gebäudeecke anzubringen, die am nächsten beim Grundstückzugang liegt. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden. Gerade in Notfällen (Feuerwehr, Notarzt u.a.) erleichtern gut sichtbar angemachte Hausnummern das Finden der Gebäude.

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