Neue Eigenanteile in der Schülerbeförderung ab Januar 2023
Für Schülerinnen und Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schülerinnen und Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil dann 21,10 Euro (bisher 19,80 Euro). Für Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 33,80 Euro (bisher 31,60 Euro). Für alle anderen Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 42,20 Euro (bisher 39,50 Euro). Dieser Eigenanteil gilt auch, wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird.
Die Stabsstelle Nachhaltige Mobilität im Landratsamt weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen auf Antrag vom Jobcenter erstattet. Auskünfte hierzu erteilen die Schulträger und das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000.