Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
- Eine Verordnung mit Kurzfristmaßnahmen gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten.
Link direkt zur Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen: EnSikuMaV - Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten.
Link direkt zur Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen: EnSimiMaV - Ausführliche Infos: Link zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz