An der Straße von Diepoldshofen nach Bauhofen am Rande eines Waldvorsprungs erinnert ein Steinkreuz an die Grabstätte von 15 deutschen
Soldaten, die am 26. April 1945, zwei Tage vor dem Einmarsch der französischen Truppen, im Diepoldshofener Wald erschossen wurden. Am Ort der Hinrichtung steht seit 1995 ein Gedenkstein.
In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1945 war Hauptmann Otto Siebler, Kommandeur des beweglichen Heeresgefängnisses der 19. Armee mit 120 Strafgefangenen der Wehrmacht von Waldkirch über Heuberg, Sigmaringen und Waldsee nach Diepoldshofen gekommen und hatte dort in der Grössermühle für zwei Tage Quartier gemacht. Unter den Gefangenen befanden sich 45 zum Tode verurteilte Soldaten. 15 davon, junge Männer im Alter von 20 bis 31 Jahren, ließ Hauptmann Otto Siebler dort im Wald nahe Diepoldshofen am 26. April 1945 erschießen. Siebler setzte damit „pflichtbewusst“ die Vollstreckungsbefehle um, die ihm am 19. April in einem Bauernhaus in Gallmannsweil im Kreis Stockach ausgehändigt worden waren. Nur einer der ursprünglich 16 Todgeweihten überlebte, er war rechtzeitig geflohen.
Heute stellt sich die Frage, ob diese 15 zum Tod verurteilten Gefangenen wenige Tage vor Kriegsschluss wirklich noch sterben mussten. Hätte Siebler den Vollzug ihrer Hinrichtung nicht noch um einige Tage hinauszögern können? Gegen Otto Siebler wurden in den 1950er Jahren zwei Verfahren eingeleitet und auch wieder eingestellt. Siebler wurde damals „im juristischen Sinne keine Schuld“ nachgewiesen, hatte er doch zu jener Zeit „rechtskräftige Urteile“ umgesetzt.