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Allgäu

Altstadsanierung

Die Sanierung der Altstadt wurde als förmliches Sanierungsgebiet gemäß  § 142 ff BauGB durchgeführt, und zwar im sogenannten "umfassenden", dem klassischen Verfahren. Das heißt. es galten in diesem Gebiet die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel die Genehmigungspflicht im Grundstücksverkehr und für bauliche bzw. wertsteigernde Veränderungen, das "Einfrieren" der Grundstückspreise, eine Preiskontrolle bei Kaufverträgen und die Möglichkeit, sanierungsbedingte Wertsteigerungen der Grundstücke durch sogenannte Ausgleichsbeträge der Eigentümer abzuschöpfen.

Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Altstadt umfasste urspünglich nur den Bereich Evangelische Kirchgasse - Poststrasse - Wangener Strasse (1. Sanierungsabschnitt).

1979/80 wurde das Sanierungsgebiet um den Bereich "Löwen" an der Memminger Straße ergänzt. (2. Sanierungsabschnitt).

1982/83 wurde ergänzend die gesamte Altstadt zwischen Oberem und Unterem Graben in das Sanierungsprogramm aufgenommen.

Insgesamt ergab sich daraus ein Sanierungsgebiet, das optimal den städtebaulichen und strukturellen Zielsetzungen entsprach.

Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Altstadt" umfasste eine Fläche von zirka 10 ha.

Luftbild Innenstadt Leutkirch

Die Sanierung der Altstadt wurde im Jahr 2000 abgeschlossen. Der damalige Förderrahmen betrug zirka 21,6 Millionen DM.

In dieser Zeit wurde verschiedene Quartiere grundlegend saniert, viele Gebäude instand gesetzt und modernisiert, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt, neue Parkplätze geschaffen, Straßen und Platzräume neu gestaltet.

Die Sanierungsmaßnahmen haben deutlich spürbare Impulse für die Stadtentwicklung geleistet.
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