Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage geschaffen.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 29.03.2012 die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 28.04.2012 wurde die Änderung wirksam.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 29.03.2012 die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 28.04.2012 wurde die Änderung wirksam.