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Allgäu

Bebauungsplan

Bebauungsplan Memminger Straße / Schleifweg

Im Bereich Memminger Straße / Ecke Schleifweg befinden sich zwei ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen. Ihre Bausubstanz ist unzureichend. Nach dem Erwerb durch einen örtlichen Bauträger sollen auf dem Gelände 6 Mehrfamilienhäuser mit je 7 Wohnungen und zwei Einfamilienhäuser erstellt werden.

Bebauungsplan Memminger Straße / Schleifweg / Bebauungskonzept


Es handelt sich hierbei um eine Nachverdichtung im Sinne des § 13 a Abs. 1 BauGB. Es wird deshalb ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat hat am 23.04.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.

Der Gemeinderat hat am 01.10.2012 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Memminger Straße / Schleifweg“ geändert und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen erneut auszulegen. Die Änderung betrifft den Abstand der festgesetzten Baugrenze zum nächstgelegenen Wohnhaus im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit vom Montag, 15.10.2012 bis Montag 29.10.2012 öffentlich ausgelegt. Dabei hat jedermann das Recht, Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
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Gültigkeit
Der Gemeinderat hat am 14.01.2013 den Satzungsbeschluss gefasst.
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