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Allgäu

Bebauungsplan

Bebauungsplan Strampfelbergweg - Höhenweg

Der Bereich zwischen Schießstattweg, Höhenweg und Strampfelbergweg ist durch teilweise relativ große Grundstücke und Gebäude geprägt. 

Die erste Bebauung stammt mutmaßlich aus den 1920er Jahren. Für dieses Gebiet bestand kein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch. Bauvorhaben sind demnach nach dem § 34 BauGB zu beurteilen, sie sind dann zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung einfügen.  

Aufgrund der bestehenden städtebaulichen Situation und der zu erwartenden Entwicklung ist innerhalb dieses Gebietes mit strukturellen Veränderungen zu rechnen. Um diese planerisch zu steuern wird der Bebauungsplan aufgestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.02.2012 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
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Gültigkeit
Rechtswirksam seit 18.02.2012
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