Bebauungsplan Diepoldshofen Nord - Teil 1 - 2. Änderung
Am nordöstlichen Rand vom Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Diepoldshofen Nord – Teil 1“ liegt ein vor kurzem bebautes und zwei unbebaute Grundstücke, welche sich in Privatbesitz befinden. Zwischen diesen Grundstücksflächen und des südlich davon gelegenen Schulgebäudes/Turnhalle mit Parkplatz ist eine städtische Fläche für einen Spielplatz festgesetzt, welcher bis dato nicht realisiert wurde.
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat am 24.11.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Diepoldshofen Nord – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem dargelegten Kartenausschnitt.
Mit Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Nachverdichtung der vorhandenen und neuen Bebauung geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat am 26.01.2015 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.