Volltextsuche auf: https://www.leutkirch.de
Allgäu

Bebauungsplan

Bebauungsplan Diepoldshofen Nord - Teil 1 - 2. Änderung

Am nordöstlichen Rand vom Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Diepoldshofen Nord – Teil 1“ liegt ein vor kurzem bebautes und zwei unbebaute Grundstücke, welche sich in Privatbesitz befinden. Zwischen diesen Grundstücksflächen und des südlich davon gelegenen Schulgebäudes/Turnhalle mit Parkplatz ist eine städtische Fläche für einen Spielplatz festgesetzt, welcher bis dato nicht realisiert wurde.

Ortsrand Diepoldshofen

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat am 24.11.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Diepoldshofen Nord – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem dargelegten Kartenausschnitt.

Geltungsbereich

Mit Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Nachverdichtung der vorhandenen und neuen Bebauung geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat am 26.01.2015 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

^
Gültigkeit
Rechtswirksam seit 29.01.2015
^
Download
Direkt nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK