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Allgäu

Bebauungsplan

Bebauungsplan Gewerbegebiet Friesenhofen Boschen - 1. Bauabschnitt

Das Flächenpotenzial des rechtswirksamen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Friesenhofen – Bahnhof“ ist ausgeschöpft. Ansässige Firmen aus dem Gewerbegebiet benötigen einen zusätzlichen Flächenbedarf zur Erweiterung ihrer Gewerbebetriebe. Deshalb ist zur Deckung des Bedarfs an gewerblichen Baugrundstücken die Ausweisung neuer Gewerbeflächen notwendig. Die für eine Erweiterung des Gewerbegebiets im Südwesten erforderlichen Flächen wurden mittlerweile von der Stadt erworben.
 
Das Gewerbegebiet „Friesenhofen Boschen“ wird in zwei Bauabschnitten entwickelt und zur Rechtskraft gebracht. Der Umweltbericht mit seinen Ausgleichsmaßnahmen wird in diesem Verfahren für den 1. Bauabschnitt erstellt. Durch die Entwicklung der Gewerbeflächen sind keine artenschutzrechtlichen Belange von Landkreiszielarten oder besonders geschützten Tierarten betroffen. Voraussetzung ist, dass die am Rand des geplanten Gewerbegebiets gepflanzte Baum-und Strauchhecke erhalten bleibt, dort brüten zahlreiche Vogelarten.

GE-Friesenhofen Boschen - Luftbild
 
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Gewerbegebiets zur Deckung des Erweiterungsbedarfs der heimischen Betriebe und zur Deckung des Bedarfs an Neuansiedlungen geschaffen werden. Bei der Planung soll auf ein besonders qualitätsvolles städtebauliches und landschaftsplanerisches Gesamtkonzept mit entsprechender Gliederung und Einbindung in die Landschaft Wert gelegt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2016 den Entwurf gebilligt und seine förmliche Auslegung beschlossen.

Am 24.04.2017 wurde der Bebauungsplan vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom 29.05.2017 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich.





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Gültigkeit
Rechtswirksam seit 29.05.2017
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