Vorhabenbezogener Bebauungsplan Freiflächen Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2
Als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Deckung des örtlichen Energiebedarfs hat der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2" beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Anschluss an die bestehende Anlage Haid 1 geschaffen.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 02.12.2013 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 20.12.2013 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Bebauungsplan genehmigt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Anschluss an die bestehende Anlage Haid 1 geschaffen.
In seiner öffentlichen Sitzung vom 02.12.2013 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 20.12.2013 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Bebauungsplan genehmigt.
Rechtswirksam seit 27.12.2013