Hier stellen wir Ihnen wichtige Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und weiterführende Links für betroffene Unternehmen zusammen. Wir versuchen, die Seite fortlaufend zu aktualisieren, wegen der dynamischen Lage können wir aber weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernehmen.
Richtlinien, Verordnungen, Fragen & Antworten
Alle Corona-Verordnungen und Richtlinien, wie die- Corona-Verordnung Gaststätten
- Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege
- Corona-Verordnung Vergnügungsstätten
- Corona-Verordnung Einzelhandel
- Auslegungshinweise etc.,
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
Hilfsangebote & Unterstützung
Der Bund stellt für die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbständige eine außerordentliche Wirtschaftshilfe - die Novemberhilfe - bereit. Die Betroffenen können eine Unterstützung erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats beträgt. Außerdem wird die Überbrückungshilfe verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessert.
Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort unter folgendem Link beantragt werden: Beantragung Novemberhilfe
Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort unter folgendem Link beantragt werden: Beantragung Novemberhilfe
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
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Um steuerliche Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, finden Sie hier ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen, welches bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen ist.
Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen.
Direkter Link zum Antragsformular.
Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen.
Direkter Link zum Antragsformular.
Es ist kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
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Erweitere Hilfen für die Wirtschaft. Anträge ab sofort möglich. Risikoübernahme durch KfW bis zu 90% sowie Zinssenkungen.
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
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Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
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Darf mein Geschäft offen bleiben oder muss ich schließen? Wann und wo gibt es finanzielle Hilfen? Für diese Fragen hat das Wirtschaftsministerium eine Hotline geschaltet!
Telefon: 0800 40 200 88 (gebührenfrei)
Das Wirtschaftsministerium ist für Sie da von 9:00 bis 18:00 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag.
oder per Mail
Für Fragen zur Corona-Verordnung (Schließung von Geschäften etc.): coronaverordnung@wm.bwl.de
Für Fragen zu Finanzierungen: finanzierungen@wm.bwl.de
Telefon: 0800 40 200 88 (gebührenfrei)
Das Wirtschaftsministerium ist für Sie da von 9:00 bis 18:00 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag.
oder per Mail
Für Fragen zur Corona-Verordnung (Schließung von Geschäften etc.): coronaverordnung@wm.bwl.de
Für Fragen zu Finanzierungen: finanzierungen@wm.bwl.de
Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Corona-Virus
Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Antworten auf diese und andere Fragen finden man in den FAQs zum Coronavirus.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erleichtert die Regeln für Kurzarbeitergeld: Sind mindestens 10% der Beschäftigten in einem Unternehmen durch COVID-19 von Arbeitsausfall betroffen, kann ihr Betrieb es für sie beantragen - auch für Leiharbeiter*innen. Es werden 60% des Lohnausfalls (Eltern 67%) übernommen und Sozialbeiträge können erstattet werden. Diese Erleichterung tritt rückwirkend zum 1. März in Kraft und wird auch rückwirkend ausgezahlt.
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Die App libu.io hilft bei der Beantragung der Kurzarbeit. Sie begleitet beim Antrag, die Abrechnungsliste 108 wird automatisch generiert, kann monatlich kopiert und abgeändert werden. Kein langes Warten auf den Steuerberater.
Ist vor allem für Unternehmen empfehlenswert, die bisher noch nichts mit Kurzarbeit am Hut hatten.
Direkt zur App.
Ist vor allem für Unternehmen empfehlenswert, die bisher noch nichts mit Kurzarbeit am Hut hatten.
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Um Betriebe und Auszubildende zu unterstützen, die angesichts Corona-Pandemie und konjunktureller Eintrübung vom Anstieg der Kurzarbeit betroffen sind, erleichtert das Wirtschaftsministerium die Förderung der Verbundausbildung für kurzarbeitende Betriebe.
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Regionale Aktionen
Jetzt mitmachen: Neue Gutschein-Plattform für Leutkircher Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung
Die Corona-Krise lehrt uns „Alleine sind wir einsam – stark sind wir gemeinsam!“
Das Ziel ist es mit der Gutschein-Plattform www.leutkircher-gutscheine.de die Vielfalt an Restaurants, Cafés, Kneipen, Modegeschäften, Fitness-Studios, Massage-Praxen, Friseursalons, Fotogeschäften, Bäckereien, Käsefachgeschäften, Optiker, Dekorationsläden und mehr zu erhalten.
Zur Gutschein-Plattform.
Sie sind alleine zuhause und können zur Zeit nicht nach draußen? Oder Sie haben Zeit, um zu helfen?
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